Steuervorteile
Schöner wohnen und dabei Steuern sparen
Der Erhaltungsaufwand von selbst genutztem Wohneigentum wird vom Staat subventioniert.
Konkret können Sie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie das Anstreichen und Tapezieren von Wänden, Streichen oder Lackieren von Fenstern, Türen, Heizkörpern und Heizungsrohren sowie Wandschränken und das Ausbessern von Löchern in Wänden über den Lohnkostenanteil steuermindernd geltend machen.